AV-Vereinbarung

Aus SilvERP Dokumentation
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Muss ich die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen?

Ja, gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 28 DSGVO) darf eine Verarbeitung von Personendaten durch einen externen Auftragsverarbeiter nur auf Grundlage eines Vertrags erfolgen, der die Einzelheiten und Verantwortlichkeiten der Auftragsverarbeitung regelt.

Was wird mit der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt?

Die Vereinbarung regelt Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen.

Der Auftragnehmer widerrum sichert u.a. zu, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie dass gemäß Art. 32 der DSGVO erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Verarbeitung zu gewährleisten.  

Welche Verpflichtungen ergeben sich aus der Vereinbarung für Sie als Auftraggeber?

Bitte betrachten Sie den Abschnitt "Rechte und Pflichten des Auftragsgebers" der Vereinbarung für eine Auflistung der Verpflichtungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung, die sich im Wesentlichen darauf begründen, dass der Auftraggeber weiterhin Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung der Daten bleibt.

Wie ist die Laufzeit der Vereinbarung?

Die Laufzeit der Vereinbarung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags (etwa die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Beauftragung des ERP-Systems SilverERP).

Wie sieht die Vereinbarung aus?

Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung haben Sie von uns per E-Mail erhalten. Ein Muster der Vereinbarung finden Sie auch auf unserer Webseite.