Präferenz-Kalkulation: Unterschied zwischen den Versionen

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  Durch die Feststellung der Ursprungseigenschaft entsprechend den Ursprungsregeln ist es dem Hersteller oder Exporteur eines  Produktes möglich, für dieses eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Die Präferenzbehandlung erlaubt es beispielsweise, das Produkt zu Präferenzzollsätzen (d. h. zollfrei oder zollermäßigt) in ein Bestimmungsland auszuführen, sofern zwischen Ursprungs- und Bestimmungsland ein Präferenzabkommen besteht. Dadurch kann der Hersteller oder Exporteur eines Produkts mit Ursprungseigenschaft unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Hersteller oder Exporteur eines vergleichbaren Produkts ohne Ursprungseigenschaft erzielen, da das Produkt nicht mit Zollabgaben belastet wird – [https://de.wikipedia.org/wiki/Präferenzkalkulation Wikipedia]
  Durch die Feststellung der Ursprungseigenschaft entsprechend den Ursprungsregeln ist es dem Hersteller oder Exporteur eines  Produktes möglich, für dieses eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Die Präferenzbehandlung erlaubt es beispielsweise, das Produkt zu Präferenzzollsätzen (d. h. zollfrei oder zollermäßigt) in ein Bestimmungsland auszuführen, sofern zwischen Ursprungs- und Bestimmungsland ein Präferenzabkommen besteht. [https://de.wikipedia.org/wiki/Präferenzkalkulation Wikipedia]

Aktuelle Version vom 7. April 2021, 11:19 Uhr

Durch die Feststellung der Ursprungseigenschaft entsprechend den Ursprungsregeln ist es dem Hersteller oder Exporteur eines  Produktes möglich, für dieses eine Präferenzbehandlung in Anspruch zu nehmen. Die Präferenzbehandlung erlaubt es beispielsweise, das Produkt zu Präferenzzollsätzen (d. h. zollfrei oder zollermäßigt) in ein Bestimmungsland auszuführen, sofern zwischen Ursprungs- und Bestimmungsland ein Präferenzabkommen besteht. Wikipedia