Nebenkosten

Aus SilvERP Dokumentation
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Nebenkosten verwalten

Unter dem Menüpunkt Grundtabellen > Nebenkosten können Sie Nebenkosten erfassen und pflegen.

Nebenkosten anlegen

  1. Öffnen Sie bitte die Maske Nebenkosten unter Grundtabellen > Nebenkosten.
  2. Wechseln Sie bitte den Arbeitsmodus auf Neuanlage. Die Maske wird im Anschluss gesäubert und sämtliche Felder mit Werten versehen, die unter Firmenstamm eingestellt wurden (z. B. die Standard-Konten die für diese Nebenkosten verwendet werden soll).
  3. Tragen Sie bitte in den Feldern Bezeichnung 1 bis Bezeichnung 4 die Namensgebung für die Nebenkosten ein.
  4. Kennzeichnen Sie bitte über die Kontrollboxen Einkaufsartikel und Verkaufsartikel ob die Nebenkosten in den Einkaufs- und / oder Verkaufsbelegen zur Verfügung stehen soll.
  5. Ändern Sie bitte im Reiter Finanzbuchhaltung die Einkaufs- und Verkaufskonten nach Ihren wünschen ab.
  6. Tätigen Sie bitte im unteren Bereich des Reiters Finanzbuchhaltung Einstellungen zur Skonto- und Provisionsbehandlung. Bspw. das Deaktivieren der Kontrollbox Skontofähig, wenn die Nebenkosten nicht in der Skontoberechnung berücksichtigt werden soll.
  7. Wählen Sie bitte im Feld Systemeinheit, die Einheit der Nebenkosten ein. Diese ist im Reiter Kosten zu finden.
  8. Speichern Sie bitte die Nebenkosten ab, indem Sie auf Diskette.png klicken oder die Tastenkombination Strg s.png betätigen. Die Modusbox springt automatisch auf bearbeiten und die Nebenkosten wurde erfolgreich angelegt.

Nebenkosten suchen

Ihre bereits angelegten Nebenkosten lassen sich über die Suchfunktionen von SilvERP finden.

Nebenkosten ändern

  1. Öffnen Sie bitte die Maske Nebenkosten unter Grundtabellen > Nebenkosten.
  2. Laden Sie bitte über die Suchfunktionen ein Nebenkosten in die Maske.
  3. Die aus dem Suchresultat geladene Nebenkosten kann jetzt von Ihnen bearbeitet werden, indem Sie die Werte in den Feldern ändern.
  4. Speichern Sie bitte Ihre Änderungen ab, indem Sie auf das Symbol Diskette.png klicken oder Strg s.png betätigen.

Nebenkosten löschen

Hinweis: Nebenkosten die bereits in Verkaufs- oder Auftragsbelegen eingesetzt wurden, können nicht nicht gelöscht werden. Es steht in diesem Fall nur die Archivierung zur Verfügung.

  1. Öffnen Sie bitte die Maske Nebenkosten unter Grundtabellen > Nebenkosten.
  2. Laden Sie bitte über die Suchfunktionen ein Nebenkosten in die Maske.
  3. Klicken Sie bitte auf X.png oder betätigen Sie bitte Strg entf.png, um die ausgewählte Nebenkosten zu löschen. Aus Sicherheitsgründen erscheint ein Dialogfenster, das zur endgültigen und dauerhaften Löschung des Datensatzes eine Bestätigung verlangt. Bestätigen Sie diese mit "Ja". Die Nebenkosten wurde erfolgreich gelöscht und es erscheint erneut ein Dialog-Fenster mit einer Bestätigung des Löschvorgangs.

Nebenkosten archivieren

  1. Öffnen Sie bitte die Maske Nebenkosten unter Grundtabellen > Nebenkosten.
  2. Laden Sie bitte die zu archivierende Nebenkosten über die Suchfunktion in die Sprachenmaske.
  3. Klicken Sie bitte auf die Schaltfläche Archivieren. Sollte anstelle der Schaltfläche Archivieren die Schaltfläche Dearchivieren vorhanden sein, dann ist die Nebenkosten bereits archiviert worden. Nach einer erfolgreichen Archivierung, wird die Sprachenmaske automatisch gesäubert und die Meldung Die Nebenkosten wurde archiviert erscheint.

Nebenkosten dearchivieren

  1. Öffnen Sie bitte die Maske Nebenkosten unter Grundtabellen > Nebenkosten.
  2. Wechseln Sie bitte zum Arbeitsmodus Alle Datensätze.
  3. Laden Sie bitte die zu dearchivierende Nebenkosten über die Suchfunktion in die Sprachenmaske.
  4. Klicken Sie bitte auf die Schaltfläche Dearchivieren. Sollte anstelle der Schaltfläche Dearchivieren die Schaltfläche Archivieren zu sehen sein, dann befindet sich die Nebenkosten nicht im archivierten Zustand.

Verzugszinsen

Die Zinssätze, der zur Berechnung der Verzugszinsen herangezogen werden, werden in den Nebenkosten und müssen bei Veränderung des Basiszinssatz angepasst werden. Welche Verzugszinsen verwendet werden, Endverbraucher oder Geschäftskunden, wird anhand des Kenners "Anrede" im Kundenstamm ermittelt.

Laut § 288 Abs. 1 BGB sind Geldschulden zu verzinsen. Der Verzugszins richtet sich nach dem Basiszinsatz, der zweimal jährlich von der Bundesbank neu angepasst wird (zum 1. Januar und zum 1. Juli jeden Jahres). Bei Geschäften, bei denen Verbraucher beteiligt sind, darf der Verzugszins 5% p.a. über dem Basiszinsatz liegen. Bei Entgeldforderungen zwischen Unternehmen, bei denen kein Verbraucher beteiligt ist, darf der Verzugszins 9% p.a. über dem Basiszinsatz liegen.

Beispiel:

Aktueller Basiszins liegt bei -0,88% (September 2022)

  • Verzugszinsen bei Verbrauchergeschäften: -0,88% - 5% = 4,12% p.a.
  • Verzugszinsen bei Handelsgeschäften: -0,88% - 9% = 8,12% p.a.

Mehr Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Mahnwesen von SilverERP.