Vorlage:Versandhandelsregelung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SilvERP Dokumentation
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 29: Zeile 29:


[[Datei:Artikelstamm_FiBu-Ausland.png |900x900px]]<br><sup>'''Abb. 2''': Einstellung des Erlöskonto pro Land für welches die Lieferschwelle erreicht wurde</sup><br>
[[Datei:Artikelstamm_FiBu-Ausland.png |900x900px]]<br><sup>'''Abb. 2''': Einstellung des Erlöskonto pro Land für welches die Lieferschwelle erreicht wurde</sup><br>
4. SilverERP überprüft nun bei jeder Lieferung anhand der Lieferadresse (Hauptadresse bzw. Zusatzadresse):
* Wurde für das Bestimmungsland in den '''Grundtabellen → Länder''' der Parameter "''Lieferschwelle erreicht''" gesetzt?
* Ist der FiBu-Kenner des Verkaufbelegs ''EU ohne UstID''?
Wenn beide Konditionen zutreffen, wird bereits zum Zeitpunkt der Belegerstellung, die im Artikelstamm auf der Karte "''FiBu Ausland''" hinterlegten Konten angesprochen.


Wie die Kontierung beim Verkauf/Versand in die o.g. Bestimmungsländer erfolgt, hängt einerseits vom eingestellten FiBu-Kenner (''EU ohne UstID'') und andererseits von der Lieferadresse des Kunden ab (Haupt- oder Zusatzadresse). Zum Zeitpunkt der Belegerstellung werden die definierten Konten geladen/angesprochen.  
Wie die Kontierung beim Verkauf/Versand in die o.g. Bestimmungsländer erfolgt, hängt einerseits vom eingestellten FiBu-Kenner (''EU ohne UstID'') und andererseits von der Lieferadresse des Kunden ab (Haupt- oder Zusatzadresse). Zum Zeitpunkt der Belegerstellung werden die definierten Konten geladen/angesprochen.  

Version vom 30. August 2019, 13:37 Uhr

Bei Lieferung von Waren an Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt (anders als die Lieferung im unternehmerischen Verkehr):

Der liefernde Unternehmer kann bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe (Lieferschwelle), die Umsatzsteuer des eigenen Staates in Rechnung stellen und abführen. Überschreitet er diese Grenze, muss der Unternehmer sich im Staat des Letztverbrauchers umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuer abführen.

Mit dem Zeitpunkt des Überschreitung der Lieferschwelle, verlagert bereits der für die Überschreitung verantwortliche Umsatz den Lieferort und Umsatzsteuerpflicht in das Bestimmungsland. Der deutsche Unternehmer muss diesen und alle folgenden Umsätze im Bestimmungsland abrechnen.

Die Lieferschwellen für Lieferungen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und müssen von den Unternehmen, die Handel mit Privatpersonen (oder denen Gleichgestellten) im EU-Ausland betreiben, überwacht werden.

Als dem Letztverbraucher gleichgestellte Personen gilt, wer (gemäß § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG)

  • ein Unternehmer ist, der nur umsatzsteuerbefreite Umsätze ausführt, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzug führen (§ 15 Abs. 2 UStG),
  • ein Kleinunternehmer ist (§ 19 UStG), der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates von der Umsatzsteuer befreit ist oder auf andere Weise von der Umsatzbesteuerung ausgenommen ist,
  • ein Unternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates die Pauschalierung für landwirtschaftliche Erzeuger anwendet (durchschnittsbesteuerte Land- und Forstwirte (§ 24 UStG)),
  • eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt.

Weitere Informationen zur "Versandhandelsregelung"

Lieferschwellen in SilverERP einrichten

SilverERP unterstützt Sie bei der Erfassung von Umsätzen mit Bestimmungsländern, deren Lieferschwelle überschritten wurde und ab diesem Zeitpunkt gesondert ausgewiesen (kontiert) werden müssen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung / Überschreitung der Lieferschwellen und Einrichtung der Konten von Ihnen selbst überwacht und gepflegt werden muss.

1. Nach Erreichen der Lieferschwelle eines Bestimmungslandes setzen Sie in Grundtabellen → Länder im jeweiligen Land den Haken "Lieferschwelle erreicht".

Grundtabellen Lieferschwelle-erreicht.png
Abb. 1: Wenn die Lieferschwelle für ein Land erreicht wurde, aktivieren Sie den gleichlautenden Parameter in den Grundtabellen

2. Dadurch wird im Artikelstamm eine neue Karte mit dem Namen FiBu Ausland eingeblendet. Dort wird jedes Land, dessen Lieferschwelle in den Grundtabellen als Erreicht markiert wurde, aufgeführt.

3. Fügen Sie nun an dieser Stelle für jedes Land das Konto hinzu, das bei Lieferung des ausgewählten Artikels angesprochen werden soll, wenn der Artikels an Privatpersonen (EU ohne UstID-Lieferungen) in das betreffende Bestimmungsland geliefert werden soll, dessen Lieferschwelle erreicht wurde.

Artikelstamm FiBu-Ausland.png
Abb. 2: Einstellung des Erlöskonto pro Land für welches die Lieferschwelle erreicht wurde

4. SilverERP überprüft nun bei jeder Lieferung anhand der Lieferadresse (Hauptadresse bzw. Zusatzadresse):

  • Wurde für das Bestimmungsland in den Grundtabellen → Länder der Parameter "Lieferschwelle erreicht" gesetzt?
  • Ist der FiBu-Kenner des Verkaufbelegs EU ohne UstID?

Wenn beide Konditionen zutreffen, wird bereits zum Zeitpunkt der Belegerstellung, die im Artikelstamm auf der Karte "FiBu Ausland" hinterlegten Konten angesprochen.

Wie die Kontierung beim Verkauf/Versand in die o.g. Bestimmungsländer erfolgt, hängt einerseits vom eingestellten FiBu-Kenner (EU ohne UstID) und andererseits von der Lieferadresse des Kunden ab (Haupt- oder Zusatzadresse). Zum Zeitpunkt der Belegerstellung werden die definierten Konten geladen/angesprochen.

Was passiert, wenn der Kenner "Lieferschwelle erreicht" von einem Land entfernt wird?

Sobald der Kenner "Lieferschwelle erreicht" von einem Land in Grundtabellen → Länder entfernt wird, wird das Land nicht mehr im Artikelstamm auf der Karte "Fibu Ausland" aufgeführt und das zuvor definierte Konto bei der Erstellung von Belegen nicht mehr herangezogen.

Sollten aber zu einem ehemals aktiven Land bereits Konten gepflegt gewesen sein, dann bleiben diese erhalten (wenn auch nicht sichtbar). Damit wird sichergestellt, dass die Daten nach erneutem Überschreiten der Schwelle nicht erneut eingetragen werden müssen.