Vorlage:Versandhandelsregelung: Unterschied zwischen den Versionen

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''' Weitere Informationen zur "Versandhandelsregelung" ''' <br>
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* [https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/international/Steuern_im_Aussenwirtschaftsverkehr/steuern_eu/lieferschwellen/2539632 IHK Darmstadt: Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU-Mitgliedsstaaten]
* [https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/international/Steuern_im_Aussenwirtschaftsverkehr/steuern_eu/lieferschwellen/2539632 IHK Darmstadt: Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU-Mitgliedsstaaten]
* [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html Gesetze im Internet: Umsatzsteuergesetz (UStG)
* [https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html Gesetze im Internet: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen]
§ 3c Ort der Lieferung in besonderen Fällen]
=== Lieferschwellen in SilverERP einrichten ===
=== Lieferschwellen in SilverERP einrichten ===



Version vom 30. August 2019, 14:05 Uhr

Bei Lieferung von Waren an Privatpersonen innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt (anders als die Lieferung im unternehmerischen Verkehr):

Der liefernde Unternehmer kann bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe (Lieferschwelle), die Umsatzsteuer des eigenen Staates in Rechnung stellen und abführen. Überschreitet er diese Grenze, gilt diese Erleicherung nicht mehr und der Unternehmer muss sich im Staat des Letztverbrauchers umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort Umsatzsteuer abführen.

Mit dem Zeitpunkt des Überschreitung der Lieferschwelle, verlagert bereits der für die Überschreitung verantwortliche Umsatz den Lieferort und Umsatzsteuerpflicht in das Bestimmungsland. Der deutsche Unternehmer muss diesen und alle folgenden Umsätze im Bestimmungsland abrechnen.

Die Lieferschwellen für Lieferungen werden von den einzelnen Mitgliedstaaten festgelegt und müssen von den Unternehmen, die Handel mit Privatpersonen (oder denen Gleichgestellten) im EU-Ausland betreiben, überwacht werden.

Als dem Letztverbraucher gleichgestellte Personen gilt, wer (gemäß § 3c Abs. 2 Nr. 2 UStG)

  • ein Unternehmer ist, der nur umsatzsteuerbefreite Umsätze ausführt, die zum Ausschluss des Vorsteuerabzug führen (§ 15 Abs. 2 UStG),
  • ein Kleinunternehmer ist (§ 19 UStG), der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates von der Umsatzsteuer befreit ist oder auf andere Weise von der Umsatzbesteuerung ausgenommen ist,
  • ein Unternehmer ist, der nach dem Recht des für die Besteuerung zuständigen Mitgliedstaates die Pauschalierung für landwirtschaftliche Erzeuger anwendet (durchschnittsbesteuerte Land- und Forstwirte (§ 24 UStG)),
  • eine juristische Person ist, die nicht Unternehmer ist oder den Gegenstand nicht für ihr Unternehmen erwirbt.

Weitere Informationen zur "Versandhandelsregelung"

Lieferschwellen in SilverERP einrichten

SilverERP unterstützt Sie bei der Erfassung von Umsätzen mit Bestimmungsländern, deren Lieferschwelle überschritten wurde und ab diesem Zeitpunkt gesondert ausgewiesen (kontiert) werden müssen. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Einhaltung / Überschreitung der Lieferschwellen und Einrichtung der Konten von Ihnen selbst überwacht und gepflegt werden muss.

1. Nach Erreichen der Lieferschwelle eines Bestimmungslandes setzen Sie in Grundtabellen → Länder im jeweiligen Land den Haken "Lieferschwelle erreicht".

Grundtabellen Lieferschwelle-erreicht.png
Abb. 1: Wenn die Lieferschwelle für ein Land erreicht wurde, aktivieren Sie den gleichlautenden Parameter in Grundtabellen → Länder

2. Dadurch wird im Artikelstamm eine neue Karte mit dem Namen FiBu Ausland eingeblendet. Dort wird jedes Land, dessen Lieferschwelle in den Grundtabellen als Erreicht markiert wurde, aufgeführt.

3. Fügen Sie nun für jeden Verkaufsartikel und für jedes Land das jeweilige Konto hinzu, das bei Lieferung des ausgewählten Artikels angesprochen werden soll, wenn der Artikels an Privatpersonen (EU ohne UstID-Lieferungen) in das betreffende Bestimmungsland geliefert werden soll, dessen Lieferschwelle erreicht wurde.

Artikelstamm FiBu-Ausland.png
Abb. 2: Einstellung des Erlöskonto pro Land für welches die Lieferschwelle erreicht wurde

4. SilverERP überprüft nun bei jeder Lieferung anhand der Lieferadresse (Hauptadresse bzw. Zusatzadresse) und des FiBu-Kenners:

  • Wurde für das Bestimmungsland in den Grundtabellen → Länder der Parameter "Lieferschwelle erreicht" gesetzt?
  • Ist der FiBu-Kenner des Verkaufbelegs "EU ohne UstID"?

5. Wenn beide Konditionen zutreffen, wird bereits zum Zeitpunkt der Belegerstellung, die im Artikelstamm auf der Karte "FiBu Ausland" hinterlegten Konten angesprochen und die Umsatzsteuer für dieses Bestimmungsland gesondert erfasst.

Kenner "Lieferschwelle erreicht" entfernen

Was passiert, wenn der Kenner "Lieferschwelle erreicht" von einem Land entfernt wird?

Sobald der Kenner "Lieferschwelle erreicht" von einem Land in Grundtabellen → Länder entfernt wird, wird das Land nicht mehr im Artikelstamm auf der Karte "Fibu Ausland" aufgeführt und das zuvor definierte Konto bei der Erstellung von Belegen nicht mehr herangezogen.

Sollten aber zu einem ehemals aktiven Land bereits Konten gepflegt gewesen sein, dann bleiben diese erhalten (wenn auch nicht sichtbar). Damit wird sichergestellt, dass die Daten nach erneutem Überschreiten der Schwelle nicht erneut eingetragen werden müssen.