Umstellung Umsatzsteuersatz

Aus SilvERP Dokumentation
Version vom 15. Juni 2020, 16:50 Uhr von CS (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „=== Vorbemerkung === Durch den am 12.6.2020 erfolgten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen u.a. der Umsatzsteuersat…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorbemerkung

Durch den am 12.6.2020 erfolgten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll im Rahmen der Corona-Hilfsmaßnahmen u.a. der Umsatzsteuersatz zum 1. Juli 2020 gesenkt werden. Diese Steuersenkung soll temporär sein und zunächst für sechs Monate gelten. Geplant ist, für ein halbes Jahr die reguläre Umsatzsteuer von 19% auf 16% und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% auf 5% zu senken.

Mit einem Software-Update von SilverERP, das für die [■] Kalenderwoche vorgesehen ist, wird ermöglicht, dass der reduzierte Umsatzsteuersatz terminiert im System hinterlegt werden kann.

Funktionsweise der Umsatzsteuersatzumstellung

Die Umstellung erfolgt durch Benennung von Folgekonten im Kontenplan, die ab einem festgelegten Stichtag verwendet werden sollen. Dabei gibt es Konten

  • die bisher für 19% für Verkauf/Einkauf im "Inland" und in "EU ohne UstID" eingesetzt wurden und evt. gibt es auch Konten
  • die mit 7% für Verkauf/Einkauf im "Inland" und in "EU ohne UstID" eingesetzt wurden.

WICHTIG: Die Prozentsätze dieser Konten dürfen NICHT geändert werden.

Vorbereitung

Bitte überprüfen Sie im Artikelstamm im Register "FiBu", welche Konten (Einkauf/Verkauf) für "Inland" & "EU ohne UstID" aktuell verwendet werden.

Falls Sie immer die Vorgaben aus dem Firmenstamm verwendet haben, können Sie auch einfach in Stammdaten > Firmenstamm > Register "Artikel" die Vorgaben für die Artikelkonten einsehen. SilverERP schlägt in der Regel das Konto 3400 für den Einkauf und 8400 für den Verkauf vor.

Für die Umstellung auf den ab Juli 2020 geltenden niedrigeren Umsatzsteuersatz von 16%, respektive 5%, benötigen Sie nun Folgekonten, die die aktuellen Konten ablösen sollen. Zum jetzigen Zeitpunkt (15.6.2020) hat DATEV für die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 noch keine verbindlichen bzw. allgemeingültigen Folgekonten bekanntgegeben. Wir aktualisieren diesen Beitrag sobald diese Informationen verfügbar sind.

Aktuell ist es ratsam, wenn Sie Ihren Steuerberater kontaktieren und sich von ihm die gewünschten Folgekonten nennen lassen. Ohne die Bennenung der jeweiligen Folgekonten kann die Umstellung des Umsatzsteuersatzes nicht (weder manuell noch automatisch) erfolgen.

Eingabe der Folgekonten

Umstellung Umsatzsteuer.png
Abb. 1: Eingabe des Folgekontos

Wenn Ihnen die Folgekonten bekannt sind, führen Sie die Umstellung des Umsatzsteuersatzes wie folgt durch.

  1. Starten Sie FiBu > Kontenplan und legen Sie die neuen Folgekonten an.
  2. Achten Sie dabei darauf, dass die Kontonummer, die Bezeichnung, der Umsatzsteuersatz, die Steuerkonten sowie die Gültigkeit (also 1.7.2020 bis 31.12.2020) eingetragen werden.
  3. Laden Sie nun die aktuell genutzen Konten in die Maske und passen jeweils das Gültigkeitsdatum (1) an. Für die aktuelle Umsatzsteuersenkung also "Gültig bis: 30.06.2020".
  4. Wählen Sie anschließend als Folgekonto (2) das zuvor erstellte, korrespondierende Folgekonto aus und speichern Ihre Änderungen.